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   BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 31.94   

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BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 31.94 (https://dejure.org/1996,10972)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.1996 - 8 C 31.94 (https://dejure.org/1996,10972)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 1996 - 8 C 31.94 (https://dejure.org/1996,10972)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Erhebung eines Erschließungsbeitragsbescheides - Berufungsurteil beruht auf einer Verletzung von Bundesrecht - Beurteilung des geplanten Straßenzugs als einzelne Erschließungsanlage oder mehrere Anlagen für die Entstehung der sachlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 31.94
    Ob ein Straßenzug als eine einzelne Erschließungsanlage zu qualifizieren ist oder aus mehreren Anlagen besteht, beurteilt sich - ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise - grundsätzlich nach dem durch die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Erschließungsbeitragspflichten geprägten Erscheinungsbild (wie unter anderem Urteil vom 22. März 1996 - BVerwG 8 C 17.94 - UA S. 9 f.).

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 22. März 1996 - BVerwG 8 C 17.94 - UA S. 9 f. m.w.N.), an der festzuhalten ist.

    Auch das entspricht der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 22. März 1996 - BVerwG 8 C 17.94 - (UA S. 9 f.) jedenfalls für eine Konstellation, in der - wie hier - nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts der Ausbau der gesamten Straße in zwei Etappen geplant war.

  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 31.94
    Eine Abschnittsbildung ist wegen eines Verstoßes gegen das bundesrechtliche Willkürverbot unzulässig, wenn aufgrund der im Zeitpunkt der entsprechenden gemeindlichen Entscheidung ermittelbaren Daten zu erwarten ist, daß - bei im wesentlichen gleicher Vorteilssituation der einzelnen Grundstücke - die berücksichtigungsfähigen Kosten für die erstmalig endgültige Herstellung eines Abschnitts je Quadratmeter Straßenfläche um mehr als ein Drittel höher liegen werden als die des anderen Abschnitts (wie Urteil vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 30.94).

    Bei dem zur Ermittlung der durch das Willkürverbot gezogenen (Zulässigkeits-)Grenze anzustellenden Kostenvergleich sind berücksichtigungsfähig ausschließlich (Mehr-)Kosten, die auf einer andersartigen und wegen dieser Andersartigkeit aufwendigeren Ausstattung eines Abschnitts im Verhältnis zu der eines anderen Abschnitts beruhen (ausstattungsbedingte Mehrkosten), nicht aber auch (Mehr-)Kosten, die durch den zeitlich späteren Ausbau eines zweiten Abschnitts und die damit einhergehenden Preissteigerungen verursacht werden (wie Urteil vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 30.94).

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 31.94
    Allerdings setzt die durch § 130 Abs. 2 Satz 1 BBauG begründete Befugnis, eine Teilstrecke einer Erschließungsstraße als Abschnitt für die erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnung zu verselbständigen, das Vorhandensein dieser Straße, d.h. die (erfolgte) Anlegung einer weitergehenden, in der Länge teilbaren Erschließungsanlage voraus (vgl. Urteil vom 25. Februar 1994 - BVerwG 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 [BVerwG 25.02.1994 - 8 C 14/92]).
  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 50.76

    Kostenspaltung für Teillänge ("Querspaltung") im Erschließungsbeitragsrechts;

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 31.94
    Da eine solche Ungleichbehandlung vom Gesetz vorgesehen und - weil sachlich gerechtfertigt - verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. Urteil vom 15. September 1978 - BVerwG 4 C 50.76 - BVerwGE 56, 238 [BVerwG 15.09.1978 - 4 C 50/76]), besteht kein Anlaß, der preissteigerungsbedingten Mehrkosten wegen eine Abschnittsbildung zu "blockieren", d.h., um der höheren oder niedrigeren Kosten von zu unterschiedlichen Zeiten hergestellten Abschnitten willen eine Abschnittsbildung wegen eines Verstoßes gegen das Willkürverbot als unzulässig anzusehen.
  • BVerwG, 04.10.1974 - IV C 9.73

    Fehlende Auswirkungen eines die Nicht-Bebaubarkeit vorsehenden in Aufstellung

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 31.94
    Diese Möglichkeit soll es "der Gemeinde erlauben, wenn sie nur einen Abschnitt einer Erschließungsanlage ausbaut, die Aufwendungen hierfür alsbald durch Beiträge zu decken und nicht die Herstellung der gesamten Anlage abwarten zu müssen" (Urteil vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 9.73 - BVerwGE 47, 64 [BVerwG 04.10.1974 - IV C 9/73]).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 31.94
    Zutreffend meint das Berufungsgericht, auf diese Rechtslage sei ungeachtet dessen abzustellen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 [BVerwG 24.09.1987 - 8 C 75/86]).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82

    Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsanlage; Nachträgliche

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 31.94
    Nach diesem Grundsatz kann eine Beitragspflicht erst dann, wenn sie einmal entstanden ist, nicht nachträglich zu einem anderen Zeitpunkt und gar in anderer Höhe noch einmal entstehen (vgl. u.a. Urteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 47, 67 - 69.82 - BVerwGE 68, 48 ).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 2.93

    Erschließungsbeitragsrecht: Rechtmäßigkeit der Herstellung beitragsfähiger

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 31.94
    Da nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts im Zeitpunkt des Ausbaus der westlichen Teilstrecke auch mit Blick auf die östliche Teilstrecke noch nicht die Anforderungen des § 125 Abs. 1 BBauG erfüllt waren und da das Entstehen sachlicher Erschließungsbeitragspflichten unter anderem die Erfüllung dieser Anforderungen voraussetzt (vgl. u.a. Urteil vom 21. Oktober 1994 - BVerwG 8 C 2.93 - BVerwGE 97, 62 [BVerwG 21.10.1994 - 8 C 2/93]), konnten sachliche Erschließungsbeitragspflichten erst nach dem Inkrafttreten des am 12. Juli 1982 als Satzung beschlossenen, die Korbmacherstraße erfassenden Bebauungsplans Nr. 474 I und damit nach dem Ausbau der westlichen Teilstrecke entstehen.
  • BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 53.91

    Erschließungsbeitrag - Beitragsfähige Erschließungsanlage - Privatgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 31.94
    Auf die Revision des Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 8 C 53.91 - die Berufungsentscheidung aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BVerwG, 26.11.1976 - IV C 79.74

    Voraussetzungen für die Rückerstattung der Vorausleistung

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 31.94
    So hängt z.B. die Rechtmäßigkeit eines Vorausleistungsbescheids von der Absehbarkeit der endgültigen Herstellung der betreffenden Erschließungsanlage innerhalb von vier Jahren nach Beendigung des entsprechenden Verwaltungsverfahrens und damit von einer Prognose ab (vgl. unter anderem Urteil vom 26. November 1976 - BVerwG IV C 79.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 59 S. 23 sowie nunmehr § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB in seiner Fassung durch Art. 1 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22. April 1993 - BGBl I S. 466 -).
  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 16.72

    Begriffe der "einzelnen Erschließungsanlage", des "Abschnitts" einer

  • BVerwG, 16.03.1970 - IV C 69.68

    Abrechnung des Erschließungsaufwands für mehrere Straßen bei Fehlen einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2000 - 3 A 1629/87

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu

    Ausweislich der Entscheidungsgründe des Revisionsurteils vom 7. Juni 1996 - 8 C 31.94 - ist das Bundesverwaltungsgericht der Einschätzung des Senats, bei der straße handele es sich um eine einheitliche Erschließungsanlage, gefolgt, hat aber unter dem Gesichtspunkt der Zulässigkeit einer Abschnittsbildung für aufklärungsbedürftig gehalten, ob die für die Herstellung der westlichen Teilstrecke entstandenen Mehrkosten ausstattungs- oder preissteigerungsbedingt seien.

    vgl. zu letzterem Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Juni 1996 - 8 C 31.94 - Seite 7 ff. der Urteilsabschrift; Senatsurteil vom 18. Mai 1994 - 3 A 1629/87 - Seite 12 ff. der Urteilsabschrift.

    Hiervon ausgehend kommt es entsprechend den Ausführungen in dem Revisionsurteil vom 7. Juni 1996 - 8 C 31.94 - darauf an, ob die getrennte Abrechnung der beiden Teilstrecken unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbotes deshalb rechtswidrig war, weil aufgrund der für die Gemeinde im Zeitpunkt der Entscheidung über die Abschnittsbildung ermittelbaren Daten zu erwarten war, dass - bei im wesentlichen gleicher Vorteilssituation der einzelnen Grundstücke - die beitragsfähigen Kosten für die erstmalige endgültige Herstellung der westlichen Strecke je Quadratmeter Straßenfläche um mehr als 1/3 über jenen der östlichen Teilstrecke liegen würden.

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Juli 1996 - 8 C 31.94 -, Urteilsabdruck Seite 11 ff.

  • OVG Bremen, 22.04.1997 - 1 BA 43/96

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Umfang der Geltung

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